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| Pendlerpauschale | |||||||||||||||||||||||||||
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[Stand September 2009] Grundsätzlich werden sämtliche Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht jedoch auch der Anspruch auf das kleine oder große Pendlerpauschale. Als Reaktion auf die gestiegenen Treibstoffpreise werden das Pendlerpauschale sowie das amtliche Kilometergeld ab 1. Juli 2008 (bis 31.12.2009) erhöht: Kleines Pendlerpauschale -(öffentliches Verkehrsmittel zumutbar) - Erhöhung um ca. 15%
Großes Pendlerpauschale - (öffentliches Verkehrsmittel nicht zumutbar) - Erhöhung um ca. 15%
Das kleine Pendlerpauschale gilt für ArbeitnehmerInnen, deren Arbeitsplatz mehr als 20 Kilometer von der Wohnung entfernt ist, denen aber die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels möglich und zumutbar ist.
Das große Pendlerpauschale gilt für ArbeitnehmerInnen, deren Arbeitsplatz mehr als zwei Kilometer von der Wohnung entfernt ist, denen aber die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Sie steht auch behinderten ArbeitnehmerInnen zu, wenn sie einen Ausweis gemäß §29 StVO (Straßenverkehrsordnung) besitzen. Besteht Anspruch auf das Pendlerpauschale und profitiert der Arbeitnehmer davon nicht, weil sein Einkommen unter der Besteuerungsgrenze liegt, erhält er für die Jahre 2008 und 2009 eine Gutschrift von höchstens € 200,- im Wege einer Steuerveranlagung. Diese Steuergutschrift ist aber ferner mit 10% der Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung begrenzt Laut Aussage von Josef Pröll soll das Pendlerpauschale im kommenden Jahr nicht erhöht werden (Stand: 20.9.2009, Quelle: www.orf.at). |
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