gem. BiBuG §49
Professionelle Unterstützung für kleine und mittelständische Betriebe
Mit Inkrafttreten des Bilanzbuchhaltergesetzes (BibuG) am 1. 1. 2007 gibt es eine neue, selbständige Berufsgruppe, die vor allem im Rechnungswesen ein idealer Partner für kleinere und mittelständische Unternehmen ist. „Bilanzbuchhalter“ helfen kleinen oder mittelständischen Unternehmen Ordnung in der Buchführung zu schaffen, die Betriebe durch Auslagerung der Buchhaltungs-Aufgaben schlank zu gestalten und durch kontinuierliche, exakte Prüfung des Belegwesens Fortbestand und Erfolg des Unternehmens zu sichern.
Bilanzbuchhalter übernehmen die laufende Geschäftsbuchhaltung und die Lohnverrechnung unabhängig vom Jahresumsatz des Unternehmens. Sie erstellen Bilanzen nach Handelsrecht (Unternehmensrecht) oder anderen gesetzlichen Vorschriften im Rahmen der durch § 125 BAO festgesetzten Wertgrenzen. Sie übernehmen außerdem die Vertretung im Abgabe- und Abgabestrafverfahren für Bundes-, Landes- und Gemeindeabgaben, ausgenommen die Vertretung vor den Abgabenbehörden des Bundes und den unabhängigen Verwaltungssenaten, den unabhängigen Finanzsenaten und dem Verwaltungsgerichtshof.
Höchste Effizienz bei Buchhaltung und Bilanzen
Buchhaltung ist lästig – besonders für Unternehmer. Sie kostet wertvolle Zeit und erstickt die unternehmerische Kreativität. Der ungeordnete Belegwust, den unprofessionelle Buchhaltung mit sich bringt, nimmt Raum zu klarem Denken und verstellt den Blick auf neue Geschäftsideen.
Immer eine richtige Entscheidung
Im Gegensatz zu den Gewerblichen Buchhaltern verfügen die BBHs über mehr Befugnisse. Sie dürfen für Ihre Klienten zum Beispiel kleine Bilanzen bis zu den in der BAO (§ 125 BAO idF 1998) festgelegten Grenzen erstellen und diverse Beratungs- und Vertretungsrechte wahrnehmen.
Ein weiterer, signifikanter Unterschied ist, dass BBHs mit einem engmaschigeren Netz aus Garantien und Sicherheiten arbeiten. BBHs zum Beispiel eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abschließen, die mindestens bis zu einer Schadenshöhe von 72.673 EUR reicht. Außerdem verpflichtet sich der Berufsstand als Ganzes zu ständiger Fortbildung.
Tätigkeiten und Leistungen
Wenn sie Ihre Energie lieber in Ihren Betrieb als in seine Verwaltung stecken, sollten Sie einen Bilanzbuchhalter beauftragen. In der untenstehenden Liste finden Sie alle Tätigkeiten und Leistungen, die er für Sie übernehmen kann.
Buchhaltung
Bilanzbuchhalter…
- machen Ihre doppelte Buchhaltung/Einnahmen- und Ausgabenrechnung
- kümmern sich um Ihr Mahnwesen,
- überwachen den Zahlungsverkehr und die Debitoren-/Kreditorenbuchhaltung
- führen regelmäßige Kontenabstimmungen durch
- haben die Akteneinsicht auf elektronischem Wege gegenüber den Abgabenbehörden des Bundes und können auch Rückzahlungsanträge erstellen
Jahresabschluss
Bilanzbuchhalter…
- erstellen Bilanzen (bis zu einem gesetzlich geregelten Umsatz)
- kümmern sich um den Abschluss Ihrer Bücher
- analysieren Ihre Bilanzen
- überprüfen und errechnen Kennzahlen
Personalverrechnung
Bilanzbuchhalter…
- übernehmen die Lohn- und Gehaltsverrechnung
- erstellen die Reisekostenabrechnung
- beraten Sie in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Personalverrechnung
Kostenrechnung – Kalkulation – Controlling
Bilanzbuchhalter…
- sorgen für Kostenrechnung, Kalkulation und Budgetierung
- erarbeiten kurzfristige Erfolgsrechnungen
- werten die betriebswirtschaftlichen Zahlen Ihres Betriebs laufend aus
Vertretung
Bilanzbuchhalter…
- vertreten Sie in Abgabe- und Abgabestrafverfahren für Bundes-, Landes- und Gemeindeabgaben und in Beitragsangelegenheiten vor gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften
- übernehmen Ihre Vertretung beim Arbeitsmarktservice, vor Berufsorganisationen und vor Behörden und Ämtern, die für Wirtschaftsangelegenheiten zuständig sind, soweit diese mit den Tätigkeiten des SBH unmittelbar zusammenhängen
- und vertreten einschließlich der Abgabe von Erklärungen in Angelegenheiten der Lohnverrechnung
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